Empfehlen | Drucken | Kontakt17.11.2008 - 00:00 Uhr

Urteil gefällt: Kopftuch-Streit - Milde Strafe für Brutalo

Der Ehemann kam mir einer Geldstrafe davon.
Der Ehemann kam mir einer Geldstrafe davon.
Foto: dpa

Bonn - Der brutale Kopftuch-Streit unter marokkanischen Eheleuten: Der 39-Jährige Chemiker, der wegen versuchten Totschlags vor Gericht saß, kommt mit einer Geldstrafe davon.

Weil die 29-Jährige kein Kopftuch tragen wollte, würgte sie der Ehemann, rammte ihren Kopf gegen die Tür.

Chaib B. ließ keinen Zweifel an seinen Motiven. Seine Frau hatte sich rote Strähnchen ins Haar frisieren lassen. Das war zu viel für ihn.

Einer Arbeitskollegin seiner Ehefrau erklärte er: „Ich bin Moslem. Ich will, dass sie ein Kopftuch trägt. Ich will nicht, dass sie rote Haare hat, sie soll das tun, was ich von ihr verlange.“

Tat die 29-jährige Gattin aber nicht. Ein Kopftuch kam für sie nicht in Frage. Da versuchte es der Chemiker, der in Deutschland trotz guter Ausbildung keine Arbeit gefunden hat, mit Gewalt.

Im März 2006 würgte er in der Wohnung in der Römerstraße seine Frau, schlug ihren Kopf mehrfach gegen die Wohnungstür. Dabei stieß er Morddrohungen aus.

Das Gericht verurteilte den Mann trotzdem nur wegen Körperverletzung und Bedrohung zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro.

Vorsitzender Richter Udo Buhren: „Tötungsvorsatz war nicht nachzuweisen. Er hat nicht so stark gewürgt, dass sie bewusstlos wurde.“

Chaib B. hatte die ganze Sache ohnehin nicht so ernst genommen. Der Deutsch-Marokkaner: „Ein normaler Ehestreit. Meine Frau hat alles aufgebauscht, um die Scheidung nach marokkanischem Recht durchziehen zu können.“ In Marokko müssen dafür Misshandlungen nachgewiesen werden.

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