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Taha (5) aus KölnDeshalb ist dieser süße Knirps schon Kläger vor Gericht

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Taha Aydin ist gerade mal 5 – nach einem Unfall beim Kita-Ausflug verklagt er gemeinsam mit den Eltern den Hochwildpark Rheinland in Mechernich.

Bonn/Köln – Was als lustiger Ausflug in einen Wildtierpark begonnen hatte, endete für den kleinen Taha Aydin im Krankenhaus. Der junge Kölner (5) war von einem Klettergerüst gestürzt – jetzt verklagt er den Hochwildpark Rheinland auf ein Schmerzensgeld von mindestens 5000 Euro (AZ 1 O 314/16).

Knirps vom Richter befragt

Ganz ernsthaft sitzt der Fünfjährige zwischen Mama Rabiye (35) und Rechtsanwalt Pierre Gärtner. Auch Papa Melik (32) hat neben seiner Frau und seinem Sohn auf der Klägerbank in Gerichtssaal 0.04 im Bonner Landgericht Platz genommen. Tahas Wangen werden ganz rot, als Richter Stefan Bellin den kleinen Kläger fragt, ob er sich an den Unfall während des Kita-Ausflugs erinnern kann. „Ja“, sagt der Fünfjährige zunächst schüchtern.

„Das tat ganz schön weh“

Der Vorsitzende kitzelt noch aus dem Jungen heraus, dass ihm am 4. Juni 2016 in dem Mechernicher Park Hände und Füße wegrutschten, als er gerade die Leiter zum Klettergerüst raufkraxelte. Und dass Taha auf den Popo fiel. „Das tat ganz schön weh“, erzählt der Junge.

Junge war ganz voller Blut

Für Mama Rabiye, die gerade im zweiten Monat schwanger war, und Papa Melik ein Riesen-Schock. „Ich hatte mir nur kurz einen bunten Vogel angesehen“, so der 32-Jährige. „Als ich wieder nach links zu den Kindern schaute, standen da viele Leute.“ Er sei gleich hingerannt, so der Vater. „Dann habe ich erkannt, dass mein Junge auf dem Boden liegt. Er war ganz voller Blut.“

Diagnose Nierenprellung

Taha hatte sich auf die Zunge gebissen. Der alarmierte Rettungswagen brachte den Knirps ins Mechernicher Krankenhaus. Dort attestierte man dem jungen Klettermaxe eine Nierenprellung. Eine Woche musste der damals noch Vierjährige in der Klinik bleiben, durfte drei Monate keinen Sport machen. „Das fiel ihm sehr schwer“, erzählt Mama Rabiye. „Er ist ein sehr aktives Kind, kann eigentlich nie still halten.“ Heute dürfe er wieder spielen und auch wieder Fahrrad fahren, kräht der putzige Kläger-Knirps dazwischen.

Richter regt gütliche Einigung an

Doch mit den 5000 Euro – das wird nichts, gibt Richter Bellin schnell zu verstehen. „Zum einen ist ein Klettergerüst eine Gefahr, die sich selbst erklärt.“ Zum anderen müsse man davon ausgehen, dass die Eltern als Aufsichtsperson eine Mitschuld treffe.

Aber: Da unter dem Gerüst kein geeigneter federnder Untergrund aufgebracht war, sieht der Vorsitzende diesbezüglich schon eine Verletzung der sogenannten Verkehrssicherungspflicht. 2000 Euro hat er als Vergleich vorgeschlagen. Darüber wollen die Parteien jetzt nachdenken. Kommt die gütliche Einigung nicht zustande, spricht der Richter Ende Mai ein Urteil.

Keine Entschuldigung, aber neuer Boden

Ihnen ginge es nicht ums Geld, betont Papa Melik. „Ich habe mich einfach sehr darüber geärgert, wie die Betreiberin des Wildparks reagiert hat. Sie hat alles verharmlost, versucht, die Verantwortung von sich zu schieben. Bis heute haben wir nicht mal eine Entschuldigung gehört.“

Doch in anderer Weise hat der Wildpark reagiert: Wenige Tage nach dem Unfall war der Waldboden unter dem Klettergerüst plötzlich mit fluffigem Rindenmulch ausgelegt…

(exfo)