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Rhein-HochwasserSo werden die Bonner geschützt

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Rund um die Nordbrücke sah man beim Hochwasser 2003, wie der Deich links die Fluten bändigt, die Siegauen überflutet werden.

von Marion Steeger (MS)

Bonn – Forscher des Potsdam-Instituts für Klimaforschung hatten Alarm geschlagen: Bonn muss beim Hochwasserschutz nachrüsten, weil die Rhein-Fluten in Zukunft die 11-Meter-Marke knacken werden.

„Mobile Schutzwände, Deiche – alles sollte noch höher werden“, mahnt Dr. Fred Hattermann (46) an.

Doch wie sieht es in Bonn mit diesem Schutz aktuell eigentlich aus?

Immerhin hatte die Stadt im letzten Jahr noch stolz verkündet, 18 Millionen Euro allein in den Beueler Hochwasserschutz investiert zu haben.

Monika Frömbgen, Vize-Chefin des Tiefbauamtes, erklärt:

„Dass auch Rheinhochwässer von über 11 Metern auftreten können, ist bekannt. Daher haben wir den Hochwasserschutz für die sensibelsten Bereiche in Beuel verbessert – auf 11,18 Meter Bonner Pegel.“

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Monika Frömbgen, stellvertretende Leiterin des Tiefbauamtes

Damit gemeint: die Rheinpromenade und der Siegdeich.

Frömbgen: „Auch in der sogenannten »zweiten Verteidigungslinie« im Bereich Hermannstraße sind wir auf einem guten Weg.“ Für den Bereich werden gerade „Funktionselemente“ bestellt, die eine Schutzhöhe von ebenfalls 11,18 Metern gewährleisten.

Geplant wird im Tiefbauamt momentan auch für den Rheindorfer Bach, Mündungsbereich Graurheindorf. Hier soll der Hochwasserschutz verbessert werden, Zuschüsse sind in Sicht. Frömbgen: „Baubeginn etwa ab 2018.“

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Die Beueler Rheinpromenande ist auf einen Hochwasserschutz von 11,18 Metern Bonner Pegel ausgebaut.

Die Stadt Bonn hat den gerade von Unwettern so gebeutelten Ortsteil Mehlem Anfang der 2000er Jahre mit einem Hochwasserschutz ausgestattet, der 9,50 Meter abdeckt.

Doch viele Villengrundstücke laufen hier auch schon bei niedrigerem Rheinpegel voll.

„Ein kommunaler Hochwasserschutz wurde dort bereits vor Jahrzehnten verworfen, einige Villen-Eigentümer haben sich aber bereits selber geschützt“, erklärt die stellvertretende Amtsleiterin.

Und dann noch ein wichtiger allgemeiner Hinweis der Stadt: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf kommunalen Hochwasserschutz!

Das Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet in Paragraf 5 Hauseigentümer sogar auch zur Selbstvorsorge.

Bonner, die Tipps zum Thema Hochwasserschutz suchen, finden diese auf der Website der Stadt unter der Adresse bonn.de/hochwasserschutz