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Prozess vor Gericht: Eltern rasten beim Kinder-Psychologen aus

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Der Zoff vor Gericht endete per Vergleich.

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dpa (Symbolfoto)

Bonn -

Tintenklecks-Test, Fragen zu seinem Lebenslauf, Intelligenztests – der siebenjährige Ben hatte schon einige Untersuchungen hinter sich, die aber Arzthelferinnen des Doktors mit ihm gemacht hatten.

Am 20. Oktober 2014 sollte der Junge erstmals auf Dr. B. persönlich treffen. Doch dazu kam es nicht – die G.s hatten ihren Spross entgegen der festen Absprache mit der Praxis zu Hause gelassen.

Unterhaltung lief aus dem Ruder

Stattdessen kamen sie allein. Im Nachhinein wohl eine gute Idee. Die Unterhaltung mit dem Psychologen lief nämlich heftig aus dem Ruder. Und zwar so weit, dass sich schlussendlich sogar das Amtsgericht damit beschäftigen musste.

In der Akte beschuldigen sich der Arzt und die Eltern gegenseitig. Er sei sich vorgekommen wie in einem Verhör, schrieb Dr. B., die Eltern von Ben hätten ihn nicht zu Wort kommen lassen, die Mutter sei völlig außer sich gewesen.

Das Paar kontert, der Kinder-Psychologe sei machtbesessen, habe Aufgaben, die er selbst hätte übernehmen müssen, an Dritte delegiert, hätte im Gespräch keine Fragen zugelassen.

Schließlich endete die Szene damit, dass Dr. Klaus B. das Treffen abbrach, die Eltern verabschiedete. Dann habe plötzlich die Bürotür geknallt. Olaf G. habe dagegen getreten, heißt es in der Klage.

Auch das will der Vater nicht auf sich sitzen lassen: „Das habe ich mit meinen 55 Jahren noch nicht erlebt, dass ich so unfreundlich unterbrochen und hinausgeworfen wurde, um mir noch die Tür ins Kreuz schlagen zu lassen.“

Zoff endete per Vergleich

Im Prozess ging es auch um einen Eintrag im Arzt-Bewertungsforum „Jameda“, den die Eltern nach dem Krach verfasst hatten. Sie behaupten darin, die Termine hätten 20 Minuten zu spät begonnen und seien zu früh beendet worden, es habe keine schriftliche Dokumentation gegeben. Und das gehe so nicht, stellte Amtsrichter Dr. Jan Kraus klar. Das seien keine Meinungsäußerungen, sondern Tatsachenbehauptungen, die man erstmal beweisen müsse.

Der Zoff endete per Vergleich: Bens Eltern zahlen 400 Euro – für die Anwaltskosten, die Dr. B. bezahlte, um die Löschung des „Jameda“-Eintrags zu regeln, und für die verzogene Tür.