Rheinbach - Er lieferte Brötchen in den Rheinbacher Knast. Aber weil Eric L. an einem Tag eine „illegale Beilage“ im Transporter hatte, stoppte ihn die Knast-Pforte: Der Bäcker wollte mit Marihuana ins Gefängnis. Das brachte den 41-jährigen einmal mehr wegen Drogenbesitzes vor Gericht.
Frische Brote, knusprige Brötchen, leckere Teilchen. Eigentlich sollte Fahrer Eric L. (Name geändert) nur Bäckerware in den Rheinbacher Knast liefern. Doch am 15. April fanden die Justizbeamten an der Pforte bei einer Kontrolle Leckereien ganz anderer Art.
Der Bäcker war mit ein paar Gramm Marihuana unterwegs in das Innere der Haftanstalt.
Nicht nur, dass der Anstaltsleiter dem Bäcker postwendend Hausverbot erteilte. Der 41-Jährige musste auch auf der Anklagebank des Rheinbacher Amtsgerichts Platz nehmen. Der Vorwurf: Besitz von Rauschgift.
Wollte der Auslieferungsfahrer etwa den Häftlingen nicht nur Backwaren, sondern auch Marihuana auf den Teller servieren? Das war ihm nicht zu beweisen. Eric L.: „Ich habe mir die paar Gramm Marihuana zwei Tage vorher für den Eigenkonsum gekauft.“
Und warum fährt er mit den Drogen danach in den Knast? Der Angeklagte: „Das war dämlich von mir, eine Dummheit.“ Als er den Autoschlüssel aus der Jacke gezogen habe, müssten die Drogen wohl aus der Tasche gefallen sein.
Im Innenraum des Transporters hatten die Justizbeamten das Tütchen mit den Drogen auch gefunden.
Ganz schön leichtsinnig: Denn der Auslieferungsfahrer hatte noch eine Bewährung offen. Die jetzt widerrufen werden könnte. Dann müsste der Bäcker 15 Monate ins Gefängnis.
Dazu hat ihn vor Monaten das Bonner Amtsgericht verurteilt, weil er auf seinem Balkon eine Cannabis-Plantage aufgebaut hat.
Aus der aktuellen Sache kam der 41-Jährige vergleichsweise glimpflich davon. Richter Ulrich Schulte-Bunert verurteilte den dreifachen Vater zu einer Geldstrafe von 2700 Euro. Der Richter unterbot damit den Staatsanwalt. Der hatte 4800 Euro Strafe gefordert.
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