Empfehlen | Drucken | Kontakt07.02.2010 - 20:56 Uhr

Bonner Villen-Mord: Polizei nimmt Freundin des Opfers fest

Von DIETMAR BICKMANN und JÖRG LÖBKER
Die 56-Jährige wohnte in der Kurfürstenstraße.
Die 56-Jährige wohnte in der Kurfürstenstraße.
Foto: Paul
Bonn –  

Der Mord im Millionärsviertel. In der Nacht zum 1. Februar entdeckte die 57-Jährige Gerda H. (Name geändert), die Leiche ihrer Freundin Esther D. (56) in deren nobler Gründerzeitvilla.

Zunächst war Gerda H. die wichtigste Zeugin für die Polizei. Am Freitagabend wurde sie nun verhaftet. Als Tatverdächtige im Mordfall Esther D.

Gerda H. kannte das Mordopfer gut. Sie war nicht nur mit Esther D. befreundet, sie war auch ihr Lebenscoach. Denn nachdem Esther D. von ihrem Mann (ein Unternehmer) offenbar wegen einer anderen Frau verlassen wurde, zog sie sich zurück. Die Folge: Depression, Alkohol.

Sie lebte alleine in der großen Villa in der Bonner Südstadt. Auch der gemeinsame Sohn des Paares ist aus dem Haus. Er lebt inzwischen in Amerika, hat dort Karriere gemacht. Am vergangenen Montag hatte Gerda H. die Leiche gegen 0.30 Uhr entdeckt, rief die Polizei.

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„Im Zuge akribischer Ermittlungen erhärtete sich in den vergangenen Tagen der Tatverdacht gegen die 57-Jährige Bonnerin“, heißt es in einer Stellungnahme der Polizei. Kriminalhauptkommissar Hartmut Becker: „Die Ergebnisse der Spurenauswertung, der Obduktion und unserer bisherigen Ermittlungen belasten die Verdächtige schwer.“

Nach EXPRESS-Informationen hatte die Leiche von Esther D. Splitter in einem Auge und wies Schnittverletzungen auf. Gerda H. selbst bestreitet eine Beteiligung an der Tat. Sie glaubt, ihre Freundin sei die Treppe in ihrem Haus heruntergefallen. Ihr Verteidiger, der Bonner Rechtsanwalt Uwe Krechel, sagte gegenüber EXPRESS: „Es spricht vieles dafür, dass es sich beim Tod von Esther D. um einen Unfall handelt.“

Auf Antrag der Bonner Staatsanwaltschaft wurde am Samstagnachmittag Haftbefehl wegen Totschlags gegen Gerda H. erlassen. „Mit der Festnahme ist unsere Arbeit noch nicht beendet. Um das Verfahren nicht zu gefährden, werden wir weiterhin keine Angaben zu Tatablauf, Todesursache und möglichen Hintergründen machen“, erklärte Staatsanwältin Dr. Karen Essig.

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