Empfehlen | Drucken | Kontakt26.11.2009 - 21:15 Uhr

Feier-Bilder hochgeladen: Party statt Bettruhe: Gefeuert!

Von JAN GERULL
Der Chef fand die Party-Bilder im Internet.
Der Chef fand die Party-Bilder im Internet.
Foto: AP (Symbolbild)
Bonn –  

Dass sich viele Chefs im Internet über ihre Mitarbeiter erkundigen, dürfte sich rumgesprochen haben.

Putzfrau Lisa B. (24, Name geändert) wusste das nicht. Sie stellte ihre Party-Bilder ins Netz, obwohl sie eigentlich das Bett hüten sollte.

Der Anruf von Lisas Oma beim Chef (40) klang herzzerreißend. „Meine Enkelin ist zusammengebrochen und kann heute nicht zur Arbeit kommen.“ Das war am Freitag.

Einen Tag später war die Reinigungskraft wieder bei Kräften. Bis in die Nacht schwang sie das Tanzbein in der Beethovenhalle. Ü 30-Party war angesagt. Lisa durfte nicht fehlen – auch wenn sie erst 24 ist.

Die ganze Welt sollte sehen, wie gut sie sich mit den älteren Semestern amüsiert hatte. Denn kaum war sie zu Hause, stellte sie Fotos der rauschenden Partynacht auf ihre Seite bei „wer-kennt-wen?“.

Beim Chef spielte sie den sterbenden Schwan. Seit Freitag sei sie krank, könne auch die kommende Woche nicht arbeiten. Gleich zwei Atteste schleppte sie an, die ihr dies bescheinigten.

Der Boss roch den Braten. Er klickte auf Lisas Internetseite und entdeckte die verräterischen Bilder. Die Folge: fristlose Kündigung.
Lisa B. zog vors Arbeitsgericht. Ihr Anwalt versuchte zu beschwichtigen: „Weil sie krank ist, muss sie nicht 24 Stunden das Bett hüten.“

Trocken konterte der Boss: „Eine Party mit 100 Dezibel Lautstärke ist wohl kaum die richtige Behandlung für jemanden, der zusammengebrochen ist.“ Die Bilder der tanzenden Putzfrau hatte er vorsorglich zu den Prozess-Akten gegeben.

Am Ende die Einigung: B. verliert ihren Job. Die außerordentliche wird allerdings in eine ordentliche Kündigung umgewandelt.
B. wird es eine Lehre sein. Denn auch der nächste Arbeitgeber hat einen Internetanschluss...

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