Empfehlen | Drucken | Kontakt14.12.2008 - 00:00 Uhr

Nicht ordentlich zugenäht: „Leichen-Pfusch“ an der Bonner Uniklinik?

Von JAN GERULL
Der Pathologie-Assistent klagt vor dem Arbeitsgericht.
Der Pathologie-Assistent klagt vor dem Arbeitsgericht.
Foto: dpa

Bonn - Ein Fall von Leichen-Pfusch? Gottfried L. (53, Name geändert) arbeitet seit 20 Jahren in der Pathologie der Bonner Uniklinik.

Jetzt wurde ihm gekündigt. Wegen schlechter Leistungen! Vor dem Arbeitsgericht wird verhandelt. Es ist wirklich kein schöner Job: L. muss tagein, tagaus sezierte Leichen wieder in einen adäquaten Zustand bringen. Das ist nur was für die Hartgesottenen. Zwangsläufig stumpft man mit der Zeit ab.

Ergab sich aus der Abstumpfung die Oberflächlichkeit, die die Uni Gottfried L. in der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht vorwarf?

„Er hat mehrfach handwerkliche Fehler gemacht, das geht in diesem Bereich nicht“, rechtfertigte der Uniklinik-Anwalt die Kündigung. Was der Anwalt im Mediziner-Latein als „das war nicht lege artis“ bezeichnete, heißt im Klartext: Pfusch beim Zunähen von Toten. Eine gruselige Vorstellung, die an Horrorfilme erinnert...

L. bestritt die Fehler, gab aber gleichzeitig zu, dass ungeheurer Druck auf ihm laste. „Die Arbeit, die wir früher zu fünft erledigt haben, müssen wir jetzt zu zweit verrichten.“ Besonders sein Chef hattes es angeblich auf ihn abgesehen.

Was tun mit dem Sektionsassistenten, den man nicht mehr an die Leichen lassen will? Eine Überlegung, die bereits vor der Verhandlung angestellt wurde: L. wird in Zukunft mindestens die Hälfte der Zeit in der Fahrbereitschaft eingesetzt, wo kleine Schnitzer leichter zu verzeihen wären.

Trotz der gegenseitigen Vorwürfe gingen die Parteien nicht im Streit auseinander. „Wir werden uns einigen“, so der Anwalt der Uniklinik optimistisch. Ob L. danach noch am Seziertisch steht, bleibt offen.

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