Empfehlen | Drucken | Kontakt17.11.2008 - 00:00 Uhr

Mobbing im Ministerium?: Trotz Platzangst ins Keller-Büro

Von JAN GERULL‚
Der Prozess wird fortgesetzt.
Der Prozess wird fortgesetzt.
Foto: Paul

Bonn - Sie ist groß, schlank, attraktiv. Niemand sieht Gabi H. (44, Name geändert) an, welche Qualen sie ertragen muss.

Sie hat Klaustrophobie, panische Platzangst. Das Innenministerium, für das sie arbeitet, will sie ins Souterrain versetzen - für sie eine Horrorvorstellung.

Gabi H. und ihr Arbeitgeber, das Bundesministerium des Innern: Seit 2007 liegen sie im Clinch. In einer Krankheitsphase wurde ihr Büro im Erdgeschoss aufgelöst. Ihr neues Zimmer befand sich im fünften Stock.

Für die an Klaustrophobie leidende Frau grenzt das an Körperverletzung. Denn: Den Fahrstuhl kann sie nicht nutzen, ohne Angstzustände zu bekommen. Vor dem engen Treppenhaus fürchtet sie sich ebenso. Der Weg zu ihrem neuen Arbeitsplatz - eine Tortur.

Es kam noch schlimmer: Aus „organisatorischen Gründen“, so das Ministerium, müsse sie wieder umziehen. Nicht etwa zurück ins Erdgeschoss, sondern in den sechsten Stock!

„Ich kann das alles nicht mehr ertragen, die machen mich fertig“, sagte sie mit tränenerstickter Stimme vor dem Arbeitsgericht.

Wegen einer dritten Versetzung hatte sie Klage eingereicht und damit ihrem Brötchengeber den Kampf angesagt. Die neuen Pläne sehen vor, sie ins Souterrain zu stecken. Sie will das nicht akzeptieren!=: „Im Keller sind dann außer mir nur die russischen Putzfrauen!“

H. war in der ersten Gerichtsverhandlung in Rage, stellte sich vor die Richterin und attackierte die zwei vom Minsterium entsandten Vertreterinnen. Man mobbe sie wegen ihrer Krankheit. Ist sie auf der fensterlosen Toilette, gehe plötzlich das Licht aus.

„Ich gehe nur noch mit Taschenlampe aufs Klo“, erzählte sie schaudernd. Ihr Anwalt nach der Sitzung zum EXPRESS. Wir haben auch Schmerzensgeld eingeklagt.“

Das Ministerium blieb am ersten Verhandlungstag bei der Argumentation, die Umsetzungen von H. seien nötig gewesen. Ein Platz im Erdgeschoss, den sich H. erstreiten will, komme nicht in Frage. Der Prozess wird fortgesetzt.

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