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Marihuana-GeständnisBonner Rapper muss vier Jahre in den Knast

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Wachtmeister begleiten Karim T. beim Prozessauftakt vor zwei Wochen in den Saal.

Bonnn – Als Richter Josef Janßen das Urteil spricht, schluchzt eine Dame im Zuschauerraum laut auf. Die 4. große Strafkammer hat ihren Sohn Karim T. (Name geändert) gerade zu vier Jahren Knast verurteilt.

Erst zum Ende der einstündigen Urteilsbegründung kann die Mutter wieder lachen: Bis zum Haftantritt darf der 27-Jährige heim. Die Richter machten ihm zur Auflage, dass er zu seinen Eltern zieht, sich zweimal wöchentlich bei der Polizei meldet.

Der Bonner Rapper hatte im Prozess gestanden, zwischen März und Juni 2015 mit Marihuana gehandelt zu haben. Dass sein Kurier gerade 16 war, will er allerdings nicht gewusst haben.

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„Das ist doch dummes Zeug“, polterte Janßen. Man sehe dem Jungen deutlich an, dass er noch nicht erwachsen sei: „Und Sie wohnen doch seit Jahren in der gleichen Straße.“

Im Publikum saßen übrigens nicht nur T.s Mutter und zahlreiche Freunde. Sondern auch die Frau, auf die der 27-Jährige nach ersten Ermittlungen geschossen hatte. Die Richter sind allerdings überzeugt, dass T. wohl eher in die Luft als auf seine damals hochschwangere Freundin feuerte, die ihm offensichtlich verziehen hat.

„Es gibt keine Patronenhülse, keine Beschädigungen an Hauswand oder Fenster“, resümierte Janßen. Nichtsdestoweniger habe T. aber im Streit zunächst auf die Frau angelegt und „so getan als ob und damit ein Bedrohungsszenario aufgebaut“.

Bedrohungen sind eh Z.s Ding. Nachdem die Polizei bei seinem Kurier Marihuana sichergestellt hatte, wollte Z. den Wert ersetzt haben.

Der Schwester des 16-Jährigen drohte er: „Ich hole dir dein Leben, du kleine Fot…“ Richter Janßen schimpfte: „Da soll mir keiner kommen mit »anderer Kulturkreis« – wo sind wir denn eigentlich?“

Nachdem er seine Sachen aus dem Haftkeller geholt hatte, durfte T. mit seinem „Fan-Club“ abziehen.