Bonn - Ibrahim Allam (49) arbeitete in Kairo als Rechtsanwalt, musste mit Frau und sieben Kindern in Deutschland politisches Asyl suchen. Jetzt kürzte die „Arge“ dem schwer an Asthma erkrankten Jemeniten auch noch die Stütze.
Kein Scherz: Die Behörde verlangt von ihm eine „Bettlägerigkeitsbescheinigung“.
Ein Fall für Rechtsanwalt Bernhard H. Jansen. Der Bonner Sozialrecht-Experte: „Es ist absurd. Der Arge reicht ein Attest zur Arbeitsunfähigkeit nicht. Die Behörde kürzte Allams Hartz-IV-Gelder, weil er keine Bettlägerigkeitsbescheinigung brachte. Die Versorgung der neunköpfigen Familie mit Lebensmitteln war nicht mehr gewährleistet.“
Der Fall: Ibrahim Allam kam 1988 aus Ägypten nach Deutschland. Der 49-Jährige: „Ich hatte in Kairo eine Kanzlei, wurde politisch verfolgt und musste in Deutschland Asyl suchen.“
Mit Ehefrau und sieben Kindern im Alter zwischen 4 und 16 Jahren lebt er jetzt in Bad Godesberg. Doch arbeiten kann er nicht. Allam leidet unter schwerem Asthma. Sein Anwalt Jansen: „Er gilt als voll erwerbsgemindert. Das ist der Arge auch längst bekannt.“
Trotzdem schickte ihn die Behörde als Ein-Euro-Jobber in einen Schnäppchenmarkt. Als Allam den Dienst dort nicht antrat und einen Gesprächstermin nicht wahrnahm, verlangte die Behörde eine „Bettlägerigkeitsbescheinigung“.
Als die nicht kam, kürzte die Arge kurzerhand Allams Hartz-IV-Leistung (347 Euro) um 62 Euro.Warum will die Arge eine „Bettlägerigkeitsbescheinigung?“
Vor Gericht argumentiert die Behörde: Wer nicht im Bett liegen müsse, könne auch zum Gespräch in die Behörde kommen. Doch die Richter gaben Anwalt Jansen bislang regelmäßig Recht.
Der Bonner Jurist: „In einem halben Dutzend Fälle hat das Sozialgericht Köln entschieden, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausreichend ist. Die Arge holt sich das Geld aber bei den Leuten, die sich nicht dagegen wehren.“
Ibrahim Allam hat sich gewehrt. Mit Erfolg: Noch bevor es zum Prozess kam, hat die Arge den Bettlägerigkeits-Bescheid wieder zurückgenommen.
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