Gewitter-ProzessMarc Asbeck: 175.000-Euro-Klage um „Dachschaden“ an seinem Haus

Marc Asbeck

Unternehmer Marc Asbeck.

Bonn – Als der Himmel am 5. Juni 2011 seine Schleusen öffnete, ahnte Marc Asbeck (47) nichts Böses. Dass seine neue Küche in den Fluten des Gewitters untergehen könnte, hätte der Immobilienunternehmer sicher nicht gedacht.

Schon wieder ist der Bonner Millionär Protagonist eines Gerichtsfalls: Erst im März wurde der Mann verurteilt, der Marc Asbeck um eine 1,6-Millionen-Euro-Yacht betuppt hatte.

Jetzt bereitet sich der Geschäftsmann auf seinen nächsten Besuch im Gericht vor: Er ist als Zeuge im „Gewitter-Prozess“ geladen. Seine Versicherung will den beim Unwetter entstandenen Schaden von einem Dachdecker-Betrieb erstattet bekommen, fordert 160.000 Euro plus 15.000 Euro Gutachter-Kosten!

Baupfusch an Asbecks Haus?

Das Flachdach auf einem Anbau von Asbecks Haus in Godesberg war gerade frisch gedeckt und hatte eine Attika bekommen, die das Abluftrohr aus der Küche kaschiert. Und genau diese 35 Zentimeter hohe Umrandung wurde dem Haus offenbar zum Verhängnis.

Die Versicherung moniert: Das waagerecht angebrachte Regenrohr war zu klein, das in der Attika integrierte Notüberlaufrohr zu hoch angebracht. Deshalb konnten sie die enormen Wassermassen nicht aufnehmen.

Auf dem Dach habe sich ein regelrechter See gebildet – so hoch, dass das Wasser schließlich in das Abluftrohr schwappte und die ganze Küche flutete.

Es folgte eine Grundsanierung

Die 60.000 Euro teure Küche war hin, Schränke und Kochinsel mussten wieder abgebaut, Tapeten und Rigipsplatten entfernt, der Dielenboden herausgenommen werden.

Die Asbecksche Küche wurde maschinell getrocknet, anschließend alles wieder bezugsfähig gemacht. Zwei Monate war das Haus laut Klage (AZ 18 O 7/14) nicht nutzbar.

Dachdecker-Firma bestreitet Vorwürfe

Die Dachdecker-Firma aus Grafschaft bestreitet, Murks an Asbecks Haus fabriziert zu haben. Das Dach sei sach- und fachgerecht gedeckt worden. Doch ein vom Gericht eingeschalteter Sachverständiger kommt nach Studium der Akten zu der Einschätzung: Es ist so, wie die Versicherung sagt, das Regenrohr war zu klein.

Nach Überzeugung der Versicherung handelt es sich nicht um einen Fall von „höherer Gewalt“. Mit einem solchen Starkregen hätte der Handwerksbetrieb kalkulieren müssen.