Gestapo-Vergleich in AlfterBeamter hetzt im Netz gegen Bürgermeister Schumacher

Schumacher

Alfters Bürgermeister Dr. Rolf Schumacher (CDU) ist üblen Beleidigungen ausgesetzt.

Bonn/Alfter – Vergleiche mit der Gestapo und dem Nordkorea-Regime, das Andichten einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung, Bemerkungen wie „Erdo-Wahn-Virus grassiert in Alfter“ – alles gerichtet an die Adresse des Gemeindeoberhaupts.

Über Monate hinweg lag Dr. Rolf Schumacher, Bürgermeister in Alfter, mit Arndt W. (Name geändert) im Clinch. Schließlich stellte der CDU-Mann Strafanzeige wegen Beleidigung. Doch die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt!

„Selbstherrlicher Wahlbeamter”

Unterm Dach des Alfterer Rathauses war schon länger mächtig Feuer. Nach EXPRESS-Informationen soll Schumacher bereits Anfang des Jahres wegen W. Kontakt zur Polizei aufgenommen haben.

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Im April schließlich wurde es dem Bürgermeister zu bunt, er stellte Strafantrag gegen den Bonner – pikant: Der 47-Jährige ist einer seiner eigenen Mitarbeiter. „Mein Mandant ist seit über 20 Jahren Beamter“, bestätigt W.s Anwalt Sebastian Holbeck.

Auf seiner Facebook-Seite lederte Arndt W. so richtig gegen den Verwaltungschef ab.  In seinen Posts schrieb er  von „selbstherrlichen Wahlbeamten“, einem „Doktor mit narz. PS“. Gemeint ist eine narzisstische Persönlichkeitsstörung.

Schumacher dokumentiert Beleidigungen

Und es ging noch weiter. W. stellte die Frage „Kontrolle der Kommunikation auch im Vorgebirge – ist Nordkorea das Vorbild?“ In einem anderen Eintrag regte der 47-Jährige an, der Verwaltungschef  könne ja in ein  „diktatorisches Land ziehen oder für Organisationen wie Stasi und Gestapo arbeiten“.

Da könnten „solche Figuren noch besser Karriere machen“. Schumacher dokumentierte alles über Screenshots, schickte diese der Polizei.

Das müssen sich Chefs gefallen lassen

Wer seinem Boss Deftiges an den Kopf wirft, riskiert damit nicht gleich seinen Job oder eine Strafe.  So entschied etwa das  Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz,  dass  Mitarbeitern, die ihre Chefs als  „Psychopath“ und „irre“ (AZ 5 Sa 55/14) beziehungsweise „Wichser“ (AZ 2 Sa 232/11) bezeichnet hatten, nicht gekündigt werden darf.

Auch „altes Arschloch“ ist keine schwere Beleidigung und somit kein  Grund, den Mitarbeiter vor die Tür zu setzen – so urteilte das Landesarbeitsgericht   Köln (10 Sa 337/96).

Im Strafrecht braucht es eine „ehrverletzende Äußerung“. Liegt die nicht vor, droht auch keine Strafe. Die liegt bei der Beleidigung (§ 185 des Strafgesetzbuches) bei bis zu einem Jahr Knast oder Geldstrafe.

Ermittlungsverfahren eingestellt

Darf man seinen Chef mit einer totalitären Diktatur, der Gestapo oder der Mafia vergleichen, ihm in Anlehnung an den türkischen Präsidenten „Erdo-Wahn“ unterstellen?

Offensichtlich ja. Dr. Sebastian Buß, Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft, auf EXPRESS-Anfrage: „Das Ermittlungsverfahren ist mangels Tatverdachts eingestellt worden.“

Der angezeigte Beleidigungstatbestand sei nicht erfüllt gewesen, weil es an „einer hierfür erforderlichen ehrverletzenden Äußerung“ fehlte. „Die kritischen Äußerungen des Beschuldigten  waren von der Meinungsfreiheit  gedeckt und überschritten nicht die Grenze zur sogenannten  »Schmähkritik«“, so Buß.

Beamter weiter im Dienst

Was sagt Bürgermeister Schumacher zum Freibrief für seinen Beamten? „Da es um einen Beamten meines Hauses geht, möchte ich mich aus Fürsorgegesichtspunkten nicht dazu äußern“, gibt sich das Gemeindeoberhaupt zugeknöpft.

„Wir sind aber zuversichtlich, dass wir das wieder in die Reihe kriegen.“ Das kann man nur  hoffen. Immerhin ist Arndt W. weiter als Beamter bei der Gemeinde beschäftigt.