Empfehlen | Drucken | Kontakt06.08.2008 - 00:00 Uhr

Es begann als Romanze: Viereinhalb Jahre Knast für den Brutalo-Zuhälter

Von D. BICKMANN
Ein Bonner Brutalo-Zuhälter muss jetzt in den Knast: Viereinhalb Jahre.
Ein Bonner Brutalo-Zuhälter muss jetzt in den Knast: Viereinhalb Jahre.
Foto: dpa

Bonn - Zuhälter Tayfun D. (36): Er muss viereinhalb Jahre in den Knast, weil er „seine“ Hure Karina (26) fünf Jahre lang wie eine Sklavin hielt. Doch D. gibt sich als Unschuldslamm: „Karina hat gelogen.“

Es hatte als Romanze begonnen. Als 17-Jährige verliebte sich Karina R. in den damals zehn Jahre älteren Tayfun. Die Sonderschülerin verkehrte in dem Imbiss ihres späteren Zuhälters. Denn nach einem Jahr hielt ihr der Deutsch-Türke eine Pistole an den Kopf, drohte: „Willst du immer noch nicht auf den Strich gehen?“

Sie ging. Tayfun D. brachte sie zunächst ins Krefelder „Schlaraffenland“, dann nach Köln ins „Pascha“ und in die Bonner „Immenburg“. Fünf Jahre lief die Odyssee, Karina ging auch in Wiesbaden, Ulm und Leipzig anschaffen.

Das Landgericht verurteilte den Mann wegen Zuhälterei, Körperverletzung und schwerem Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung - die junge Frau durfte vom Liebeslohn keinen Cent behalten.

Tayfun kassierte alles Geld und gaukelte Karina vor, er würde ihr davon in Antalya ein Haus bauen. Doch der berufslose Angeklagte, der mal als Messebauer gearbeitet hat, verprasste das Geld lieber allein.Bis zu 600 Euro lieferte die Hure täglich bei dem Zuhälter ab. Das Gericht: „Der Angeklagte hat erhebliche wirtschaftliche Vorteile aus seinen Taten gezogen.“

Die Kontrolle war total: SMS-Terror, tägliche Abholung des Geldes. Karina musste täglich durchgeben, wieviele Freier sie bereits hatte. Der Clou: Tayfun D. installierte sogar eine Kamera im Liebeszimmer, um die Zahl der Freier zu zählen und mit den Einnahmen vergleichen zu können.

Karina erzählte schließlich alles der Polizei, als Tayfun mal wieder gewalttätig geworden war.

Zwar legte D. vor Gericht ein Teilgeständnis ab, doch die meisten Vorwürfe verwies er ins Reich der Fabel: „Karina hat gelogen.“ Bei zwei ebenfalls angeklagten Vergewaltigungen kam der Angeklagte damit durch. Das Gericht sprach ihn aus Mangel an Beweisen frei. Karina konnte sich nicht mehr so genau an die Übergriffe erinnern.

Die Auszubildende gab im Zeugenstand zu, weiterhin Kontakte zum Rotlichtmilieu zu pflegen.

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