DrogendealerAuch sie müssen Steuern zahlen

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Auf dem Steuerbescheid wurde das Gewerbe als „An- und Verkauf von Marihuana“ angegeben.

Bonn – Jahre lang war Eugen S. (50, Name geändert) Kopf einer Dealerbande, scheffelte mit dem Verkauf von Drogen Millionen. Jetzt bekam er  Post vom Bonner Finanzamt  – mit einer saftigen Steuerforderung. In der Spalte Gewerbezweig/Beruf, in der bei anderen Maurer oder Fleischer steht – da hatten die Finanzbeamten bei ihm  „An- und Verkauf von Marihuana“ vermerkt!

Das Lachen über die Post verging schnell

Er habe darüber erstmal lachen müssen, erzählt Eugen S. „Doch das ist mir schnell vergangen“, so der 50-Jährige weiter. Denn das Finanzamt fordert für den Zeitraum seiner Drogenhändlertätigkeit die Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag plus Säumniszuschlag und Zinsen – insgesamt rund 400.000 Euro!

Ein dicker Batzen. Kein Wunder, denn S. war vor einigen Jahren äußerst erfolgreich im Marihuanageschäft. „Ich bin selbst zum Einkauf nach Holland gefahren, habe die Ware anschließend auch selbst verteilt“, erklärt der Bonner. Das Geschäft habe so floriert, dass er bald schon „Mitarbeiter“ einstellen musste.

Geschätzter Marktwert: ca. 4 Millionen Euro

Der ehemalige  „Hasch-König“ brachte nach eigenen Angaben  insgesamt fast 500 Kilo der Droge unter die Kiffer – geschätzter Marktwert: zirka vier Millionen Euro! Buch führte Eugen S. verständlicherweise nicht über sein Geschäft. Daher musste nun sein nachträglich zu versteuerndes Einkommen vom Finanzamt geschätzt werden.

„Einkünfte aus unerlaubtem Drogenhandel unterliegen nach bundesweit geltendem Recht als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommens- und Gewerbesteuer“, erklärt Tanja Döring, Sprecherin des NRW-Finanzministeriums. Voraussetzung sei, dass der Drogenhandel unter anderem selbstständig, nachhaltig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen würde.

„Es ist dabei für die Besteuerung unerheblich, dass der Handel mit Drogen gegen das Gesetz verstößt“, so die Pressesprecherin weiter. Schon kurios: Macht ein Drogenhändler tatsächlich brav seine Steuererklärung, liefert er sich selbst ans Messer. „Unter bestimmten Voraussetzungen sind die Finanzämter befugt, ihre Erkenntnisse zum Beispiel an die Strafverfolgungsbehörden weiter zu geben“, bestätigt Döring.

Und wohin gingen die Drogen-Millionen?

Für was Eugen S. seine Drogen-Millionen ausgab, bleibt nebulös. Ein Luxus-Leben mit sexy Girls und dicken Schlitten? Angeblich nicht. Der 50-Jährige will das schmutzige Geld in ein seriöses Geschäft investiert haben, um aus dem Drogengeschäft rauszukommen. Der ehemalige Hasch-Großhändler, der inzwischen wegen Drogenhandels verurteilt wurde, gibt sich gegenüber EXPRESS geläutert.  

„Ich habe vor, die Steuern zu bezahlen“, sagt er energisch. Eugen S. blickt zuversichtlich in die Zukunft, will seine kriminelle Vergangenheit weit hinter sich lassen. Er hofft, die ersten 10 000 bis 15.000 Euro schon bis Ende diesen Jahres an das Finanzamt zahlen zu können…

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