Empfehlen | Drucken | Kontakt08.04.2009 - 00:00 Uhr

Unbefleckte Empfängnis: Den Falschen als Vater benannt: Geldstrafe

Von DIETMAR BICKMANN
Eine 26-Jährige ist sich sicher: Das Kind muss vom Beschuldigten sein - mit einem anderen will sie keinen Sex gehabt haben.
Eine 26-Jährige ist sich sicher: Das Kind muss vom Beschuldigten sein - mit einem anderen will sie keinen Sex gehabt haben.
Foto: AP (Symbolfoto)

Bonn - Sie lässt sich nicht beirren: Eine 26-jährige Mutter saß auf der Anklagebank, weil sie hartnäckig einen falschen Mann als Vater ihres Kindes angibt. Der von ihr genannte Ex-Mann (47) kann es nicht sein: Drei DNA-Tests schließen ihn als Vater aus. Doch die Mutter behauptet beharrlich weiter: „Ich hatte keinen Sex mit einem anderen Mann.“

So fragte sich die Frau vorm Strafgericht jetzt selbst: „Woher kommt dann das Kind? Ich habe mit keinem anderen geschlafen.“ Und: „Ich bleibe dabei. Mein Ex ist der Vater.“

Zur Vorgeschichte der Ex-Ehemann: „Ich hatte gerechnet. Da kamen Zweifel.“ Ein privates Gutachten bestätigte: Nicht der Vater. Dann ein zweites DNA-Gutachten, angeordnet vom Gericht. Ergebnis: Nicht der Vater. Kommentar der Mutter vorm Familienrichter: „Die DNA ist von jemand anderem abgeben worden.“

Noch in der Verhandlung lässt der Richter eine weitere Gewebeprobe vom Ex-Mann nehmen. Das Ergebnis des dritten Gutachtens: „Dieselbe Person wie bei der ersten Probe. Identitätswahrscheinlichkeit 99,99 Prozent.“

Wochen später gibt die Mutter auch noch bei der Stadt eine eidesstattliche Versicherung ab: „Ich bin der festen Überzeugung, dass mein Ex-Mann der Vater ist. Ich hatte keinen Geschlechtsverkehr.“

Richter Oliver Schoenijahn verdonnerte die Mutter des dreijährigen Jungen wegen Falschaussage zu einer Geldstrafe von 750 Euro. Der Richter: „Sie leugnet hartnäckig und lügt. Sie weiß, wie man zu Kindern kommt. Es gab einen anderen Mann.“

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