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Empfehlen | Drucken | Kontakt 28.01.2013 - 11:45 Uhr

Bonner Landgericht: Knast oder Freiheit für „Satanist von Witten“?

Von JESSICA BACKHAUS
Mit herausgestreckter Zunge posierte Daniel R. damals im Gerichtssaal.
Mit herausgestreckter Zunge posierte Daniel R. damals im Gerichtssaal.
Foto: dpa
Bonn –  

Montag ist der Tag der Tage für Daniel R. (36). Montag wird in Bonn über Knast oder Freiheit für den „Satanist von Witten“ entschieden.

Ein Termin, der die Erinnerung an das Grauen von 2001 wieder wachruft. Damals hatte er gemeinsam mit seiner damaligen Frau einen Mann bestialisch getötet – doch jetzt könnte R. nach zehn Jahren Knast vorzeitig freikommen.

Sie lockten einen 33-Jährigen in ihre Wohnung, quälten ihn mit Hammerschlägen, zerstückelten ihn mit Messer und Machete. Angeblich auf Teufels Befehl. Urteil: 15 Jahre Knast für ihn, 13 für sie. Nachdem seine Ex (33) schon wieder raus ist, will jetzt auch Daniel R. in die Freiheit. Ein neues psychiatrisches Gutachten stehe dem nicht entgegen, bestätigte sein Anwalt Hans Reinhardt (52) kürzlich dem EXPRESS.

So berichtete der EXPRESS im Januar 2002 vom Prozess gegen das Satanisten-Pärchen.
So berichtete der EXPRESS im Januar 2002 vom Prozess gegen das Satanisten-Pärchen.
Foto: EXPRESS

Der Termin im Gericht: Die brisante Sitzung findet um 14 Uhr im Landgericht Bonn statt. Zuschauer und Presse sind nicht zugelassen. R. muss drei Berufsrichtern schildern, wie die Haft verlaufen ist, wie er seine weitere Zukunft im Falle der Entlassung plant.

Der Gutachter: Die Strafvollstreckungskammer befragt außerdem den Experten. Auch Verteidiger und Vertreter der Staatsanwaltschaft Bochum (führte damals die Ermittlungen) können Fragen an den Sachverständigen stellen. Knackpunkt: Im Urteil 2002 war eine Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet worden. Ist sie jetzt noch nötig?

Freilassung? Sollte die Kammer R.s Freilassung beschließen, wird die Reststrafe (knappe fünf Jahre) zur Bewährung ausgesetzt. Höchstwahrscheinlich gibt es dann für den früheren Satanisten strenge Auflagen (regelmäßig bei der Polizei melden, Wohnortwechsel melden, evtl. Aufnahme einer ambulanten Therapie).

Allerdings: „Ein Beschluss wird nicht im Termin, sondern erst später in schriftlicher Form gefasst“, so Gerichtssprecher Philipp Prietze. Wird die Freilassung beschlossen, kann die Staatsanwaltschaft Beschwerde beim OLG Köln einlegen.

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