Bad MünstereifelNutria-Familie sorgt für Wirbel – Anwältin zieht vor Gericht

In Deckung gehen wird den Nutrias an der Erft nichts nutzen. Die Stadt will sie einfangen und töten.

In Deckung gehen wird den Nutrias an der Erft nichts nutzen. Die Stadt will sie einfangen und töten.

Bad Münstereifel – Dem roten Rathaus steht Ärger ins Haus. Tierschützer und Tierschutzvereine laufen Sturm gegen die geplante Tötung der Nutria-Familie an der Erft. Ein Eilantrag könnte das Vorhaben jetzt stoppen.

Hintergrund: Die aus acht Tieren bestehende Nutria-Familie, die an der Erft mitten in Bad Münstereifel zu Hause ist, soll getötet werden. Die Stadtverwaltung beruft sich auf ein Schreiben der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen. Das sagt: Nutrias, die vor mehr als 100 Jahren aus Südamerika einwanderten, gehören zu den „invasiven und gebietsfremden Arten“. Zucht, Transport und Freisetzung seien damit verboten.

Juristische Prüfung erforderlich

Die Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Walther aus Steinfeld will im Namen des Deutschen Tierschutzbunds Bonn nun einen Eilantrag auf eine einstweilige Unterlassungsverfügung beim zuständigen Verwaltungsgericht Aachen stellen. Und zwar so schnell wie möglich, wie sie sagt.

Es müssten allerdings noch Formalitäten geklärt werden. Der Eilantrag zielt auf „die Unterlassung jeglicher Einfang- und Tötungsmaßnahmen zulasten der Nutria-Familie ohne sachgerechte juristische Prüfung“. 

Die Rechtsanwältin aus Steinfeld sieht das Recht auf ihrer Seite. Ihre erste juristische Prüfung der Sachlage habe ergeben, dass die Rechtmäßigkeit der gefassten Beschlüsse „höchst zweifelhaft“ sei. Sie ist überzeugt, dass ihr Antrag „Aussicht auf Erfolg“ hat.

Noch keine Antwort der Bürgermeisterin

Walther hatte bereits nach der Ratssitzung am Dienstagabend eine Mail an Sabine Preiser-Marian geschickt, in der sie die Verwaltungschefin über die juristischen Schritte formell in Kenntnis setzte. Antwort habe sie von der Bürgermeisterin leider noch nicht erhalten.

Sie zähle aber darauf, dass die Stadt nun die juristische Klärung durch das Verwaltungsgericht abwarte. Eine Tötung der acht Tiere sei „nicht verhältnismäßig“ und widerspreche damit auch dem Tierschutzgesetz.

Bisher habe zudem nicht belegt werden können, dass die genannten Gefahren tatsächlich existieren. Es gebe keinen zwingenden Grund, die Tiere zu töten, zumal es alternativ „mildere Maßnahmen“ gebe.

Kastration wirklich keine Option?

Die Vermehrung der Population könne man sehr wohl durch Kastration im Zaum halten. Andere Tierschützer hätten der Stadt schließlich schon angeboten, sie auf eigene Kosten kastrieren zu lassen.

Das hatte allerdings die Untere Naturschutzbehörde als Alternative in einem Schreiben an die Stadt ausgeschlossen, weil „invasive Arten“, zu denen die Nutrias gehörten, danach nicht freigelassen werden dürften. „Mir ist überhaupt nicht ersichtlich, warum das nicht zulässig sein soll“, sagt Walther.

Kühlen Kopf bewahren

Aus ihrer Sicht ist es weiter durchaus erlaubt, sie nach einer Kastration wieder auszusetzen – ob am bisherigen Standort oder woanders, beides sei möglich. Es gehe hier schließlich auch nicht um eine Plage mit Hunderten von Tieren, sondern um eine kleine Familie, so die Rechtsanwältin. 

„Jeder, der einen kühlen Kopf hat, muss diesen bewahren.“ Dass Ratten angelockt werden könnten, sei eine „begreifliche Befürchtung“, sagt Prof. Dr. Walther. Aber das könne durch Hinweisschilder und striktes Fütterungsverbot behoben werden.

Tiere werden vorerst nicht getötet

„Damit dürfte man dann schon ganz weit kommen“, so die Rechtsanwältin. Würden die Tiere jetzt „hopplahopp“ getötet, dann seien sicherlich Tierschützer bereit, Strafanzeige zu stellen, so die Rechtsanwältin: „Ganz sanktionslos ist der Tierschutz heute nicht mehr.“

„Natürlich leben die Tiere noch“, so Marita Hochgürtel. Die Tötung sei mit dem Eilantrag erst einmal auf Eis gelegt. „Jetzt schnell noch töten? Das machen wir nicht!“ Man werde abwarten. Es sei schließlich durchaus im Sinne der Stadt, wenn die Sachlage juristisch geklärt werde, so die Stadtsprecherin. „Noch liegt uns nichts Formelles vom Verwaltungsgericht Aachen vor.“

Ganz tatenlos will man in der Zwischenzeit jedoch nicht bleiben. So soll die Mauer in den nächsten Tagen mit der Kamera befahren werden, um Schäden festzustellen. Zusätzlich sollen Gitter vor die Öffnungen gesetzt werden, um die Erftmauer vor den Nagern zu schützen.

(exfo)