Empfehlen | Drucken | Kontakt03.12.2008 - 00:00 Uhr

Anklage da: Versuchter Mord: Not-OP rettete die Ex

Von DIETMAR BICKMANN
August 2008: Einsatzkräfte am Tatort.
August 2008: Einsatzkräfte am Tatort.
Foto: RVG

Bonn - Das Eifersuchtsdrama auf dem Schulhof in Niederpleis. Es war versuchter Mord! Das sagt die Staatsanwaltschaft, die jetzt die Anklageschrift gegen einen 36-Jährigen vorgelegt hat.

Der Staplerfahrer hat im August seine Ex-Frau niedergestochen. Ein Feuerwehrmann war der Held des Tages: Er trat dem Täter das Messer aus der Hand.

23. August 2008, 14 Uhr. Kinderschreie schallten über den Schulhof der Grundschule in der Freie-Busch-Straße in Niederpleis. Plötzlich wurden die Schüler Zeugen einer Bluttat, die einer zweifachen Mutter fast das Leben kostete.

Bajram M. stach auf seine 30-jährige Ex-Frau ein, traf ihren Hals, das Kinn, Bauch und Arme. Zwei Tage lag sie im Krankenhaus, wäre ohne Not-OP gestorben.

Das Motiv des Täters laut Staatsanwalt: Der Deutsch-Albaner wollte nicht, dass seine zwei Kinder (8 und 9 Jahre) bei einem Deutschen aufwachsen. Zehn Jahre war Bajram M. mit der Mutter seiner Kinder verheiratet. Im Januar 2008 trennte sie sich, reichte die Scheidung ein.

Dann das Drama auf dem Schulhof. Am 23. August trafen sich Mutter und Kinder mit zehn Schulfreunden, um auf einem Ausflug den Geburtstag des Nachwuchses nachzufeiern. Mit dabei: Der neue Freund der Frau. Bajram M. hatte Wind von dem Treffen bekommen.

Er tauchte plötzlich dort auf und versetzte dem Freund sofort einen Faustschlag. Dann stach er auf die Frau ein. Im nachfolgenden Gerangel wurde auch noch der Bruder des Opfers schwer verletzt. Ein herbeieilender Feuerwehrmann trat dem Täter schließlich das Messer aus der Hand.

Bajram M. erzählte später der Polizei: "Ich kann mich an nicht viel erinnern. Ich glaube nicht, dass ich meiner Frau etwas angetan habe." Demnächst wird M. vor dem Bonner Schwurgericht von dem Kölner Anwalt Ulrich Rimmel verteidigt.

Staatsanwalt Dr. Michael Hermesmann hat die Eröffnung des Verfahrens beantragt. Auch das Opfer soll im Prozess aussagen.

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