Empfehlen | Drucken | Kontakt01.02.2012 - 21:09 Uhr

2000-Euro-Klage: Zoff um verschlampte Seidenschleife

Von DIETMAR BICKMANN
Bei dieser Schleife handelt es sich eigentlich um eine Strumpfhose.
Bei dieser Schleife handelt es sich eigentlich um eine Strumpfhose.
Foto: dapd
Bonn/Much –  

Die schöne handgestickte Kommunionschleife - einfach in der Waschmaschine verschwunden! Die Reinigung verschlampte das gute Familienstück, weshalb Frauke J. den Betrieb auf 2000 Euro Schadenersatz verklagte. Grund: Die Schleife hatte hohen ideellen Wert für die katholische Familie.

Frauke J. (Name geändert) war so stolz auf die 1,70 Meter lange Kommunionsschleife. Das handgestickte Unikat war lange stolzer Familienbesitz. Vor 14 Jahren hatte sie eine Näherin extra für Tochter Sandras Kommunion angefertigt. Das gute Stück aus Seide hing im aufwendig geschmückten Eingangsbereich des Eigenheims in Much. Auf der Schleife war mit 150 Stichen der Schriftzug genäht: „Zur ersten heiligen Kommunion.“ Darunter ein christliches Symbol und eine Kerze mit gelber Flamme.
In den Jahren nach Sandras Kommunion verlieh Frauke J. die Schleife immer mal wieder an Neffen zu deren Feierlichkeiten. „Nach katholischer Familientradition“, wie die Mucherin jetzt vor Gericht berichtete.

Doch nun ist die wertvolle Schleife futsch. Verschlampt von einer Troisdorfer Reinigung, wohin Frauke J. das Teil im April 2011 gebracht hatte.

Zwar machte die Versicherung der Reinigung für den Verlust 150 Euro locker. Das sei der gängige Marktwert. Bei Ebay würden Schleifen sogar schon ab 13 Euro angeboten.

Doch für Frauke J. war das nicht akzeptabel. Sie verlangte stolze 2000 Euro Schadenersatz. Der Grund: „Die Seidenschleife hat einen hohen individuellen Wert für unsere katholisch geprägte Familie. Ein Einzelstück wie ein Gemälde.“
Doch die Katholiken bissen sowohl beim Amtsgericht Siegburg als auch beim Landgericht Bonn in der Berufung auf Granit. Verzweifelt forderte Frauke J. einen Gutachter, der den Wert schätzen solle. Davon habe das säkulare Gericht nun mal keine Ahnung.

Doch die Bonner Richter blieben dabei: Der Marktwert reicht völlig aus. Für Kommunionsschleifen gebe es keinen Liebhabermarkt.

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