Schlappe für religiöse Schulverweigerer: Das Oberlandesgericht Köln hat eine Beschwerde der Eltern zweier schulpflichtiger Kinder gegen ihre Verurteilung zur Zahlung eines Bußgeldes abgewiesen (Az: 1 RBs 308/12).
Der Fall
Die Eltern aus dem Großraum Bonn wurden vom Kreisschulamt im Sommer 2010 mehrfach vergeblich aufgefordert, zwei ihrer Kinder zur Grundschule anzumelden. Schließlich meldete das Schulamt selbst den zu diesem Zeitpunkt 10 Jahre alten Sohn und die 8 Jahre alte Tochter zur Grundschule an.
Doch die Kinder erschienen nicht zum Unterricht. Nach mehrfacher Mahnung der Eltern und einem Gespräch mit dem Vater über das Schulkonzept setzte der Kreis gegen die Eltern ein Bußgeld in Höhe von jeweils 150 Euro fest. Dagegen wandten sich die Fanatiker-Eltern mit dem Argument, das Kreisschulamt habe mit dem Bußgeldbescheid gegen Menschenrechte und gegen die Grundrechte der Eltern verstoßen.
Irre Argumente
Die skurrile Argumentation: Die eingesetzten Schulmaterialien seien wissenschaftlich nicht korrekt. Vielmehr sei der Schulunterricht „neomarxistisch“ angelegt und ziele darauf ab, die Eltern-Kind-Beziehung zu zerstören und christliche Werte aus der Gesellschaft zu entfernen.
Die Schule betreibe die Erziehung der Kinder zur Schamlosigkeit, trainiere sie in der Gossensprache und wolle durch "Gender Mainstreaming" (Übersetzung etwa: Geschlechter-Gleichstellung) die gottgegeben unterschiedlichen Wesensmerkmale von Mann und Frau verwischen.
Schlappe vor Gericht
Das Amtsgericht reduzierte zwar das Bußgeld im Hinblick auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Familie auf 100 Euro für den Vaters und auf 50 Euro für die Mutter, wollte aber im übrigen keinen Rechtsverstoß des Kreisschulamtes erkennen.
Die beiden Kinder besuchen zwischenzeitlich die Realschule.
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