+++ EILMELDUNG +++ A4 Richtung Köln dicht Kleintransporter fährt in Stauende – Toter noch nicht identifiziert

+++ EILMELDUNG +++ A4 Richtung Köln dicht Kleintransporter fährt in Stauende – Toter noch nicht identifiziert

Blitzerfoto-UrteilWer nicht erkennbar ist, muss nicht zahlen!

Der Fahrer muss auf dem Blitzerfoto klar und deutlicht erkennbar sein – andernfalls muss er das Knöllchen nicht bezahlen, befanden die Richter.

Der Fahrer muss auf dem Blitzerfoto klar und deutlicht erkennbar sein – andernfalls muss er das Knöllchen nicht bezahlen, befanden die Richter.

Dieses Urteil wird so manchen Verkehrssünder freuen: Nur wer auf einem Blitzerfoto deutlich erkennbar ist, muss auch eine Strafe zahlen. So urteilte in einem aktuellen Fall das Oberlandesgericht Bamberg.

Verkehrssünder, die auf Blitzerfotos oder Bildern einer Abstandsüberwachung nicht deutlich zu erkennen sind, müssen nicht zahlen. Der Fahrer muss klar identifizierbar sein - zeigt die Aufnahme keine charakteristischen Merkmale, kann er nicht belangt werden. Das hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden (Az.: 2 Ss OWi 143/12), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

160-Euro-Strafe aufgehoben

Das Amtsgericht Landsberg am Lech hatte zuvor eine Autofahrerin wegen zu geringen Sicherheitsabstands zu 160 Euro Strafe verurteilt. Da ihr Gesicht auf dem Beweisfoto durch Sonnenbrille und Lenkrad verdeckt war und man sie nicht eindeutig erkennen konnte, hob das Oberlandesgericht Bamberg die Entscheidung auf.

Blitzer sorgen nicht nur für Ärger, wenn sie Tempo-Sünder aufnehmen. Sie dokumentieren auch, wenn Tiere schneller sind, als die Polizei erlaubt, oder menschliche Spaßvögel in albernen Posen und Verkleidungen vorbeirauschen. Kuriose Fälle zeigt unsere Bildergalerie.